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Kompetenzzentrum Wohnen Baden-Württemberg

Mit der ProjektStadt Flächen mobilisieren

Sie wollen in Ihrer Stadt oder Gemeinde dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum schaffen? Dann sind Sie bei uns genau richtig.

Wir freuen uns, dass die ProjektStadt zu den Rahmenvertragspartnern zählt, die im Rahmen des Kompetenzzentrums Wohnen Baden-Württemberg individuelle Lösungen für die Kommunen erarbeiten. Das Kompetenzzentrum ist ein wesentliches Element der Wohnraumoffensive von Bund und Ländern mit dem Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen sowie energieeffizientes und altersgerechtes Wohnen zu forcieren. 

Sie wollen mehr wissen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Gregor Voss
Dipl.-BauingenieurGregor Voss

Leiter Stadtentwicklung Hessen Süd

Geschäftsstelle Heidelberg:

Bergheimer Str. 147 | Mittelbau West, 4.OG | 69115 Heidelberg

Wer ist die ProjektStadt? 

Die ProjektStadt ist die Stadtentwicklungsmarke der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt, Hessens größtem Wohnungsunternehmen. Als bundesweit agierendes Unternehmen sind wir in ca. 150 Kommunen treuhänderisch oder beratend tätig. In Baden-Württemberg unterhalten wir ein Projektbüro in Heidelberg. Von hier aus steuern wir unter anderem den Dialogischen Planungsprozess zur Flächenkonversion von ca. 180 ha der Stadt Heidelberg. Zu unseren Schwerpunkten zählen städtebauliche Entwicklungs- und Sanierungsmaßnehmen sowie Maßnahmen in den seit 2020 neu strukturierten Förderprogrammen „Sozialer Zusammenhalt“, „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ sowie „Lebendige Zentren“. Für die treuhänderisch durchgeführten Maßnahmen in allen Städtebauförderprogrammen und Entwicklungsmaßnahmen wurden 2019 Finanzierungsmittel in Höhe von rund 24,5 Millionen Euro eingesetzt. 

Wie unterstützen wir Ihre Kommune im Rahmen des Kompetenzzentrums Wohnen? 

Den Kommunen stehen sieben Beratungspools als Baukastensystem zur Verfügung. In einem EU-weiten Vergabeverfahren wurden Rahmenverträge mit geeigneten Unternehmen geschlossen – wir sind eines davon. Die Beratungsleistungen werden in Miniwettbewerben zwischen den Rahmenvertragspartnern im entsprechenden Modul vergeben. In der Regel muss die Kommune mindestens drei Partnerunternehmen dazu auffordern. 

Hier unterstützt die ProjektStadt Kommunen in Baden-Württemberg:

Grundlagenmodul 

  • Analyse von Bevölkerungsstruktur und soziodemografische Entwicklung 
  • Wohnungsmarkt- / Wohnraumbedarfsanalyse 
  • Beratung zu, Vorbereitung und Herbeiführung von eigenen kommunalen Anreizprogrammen /-modellen zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums 
  • Flächenpotenzialanalyse auf der Grundlage der Auswertung planerischer Rahmenbedingungen, bekannter fachrechtlicher Restriktionen, Flächenverfügbarkeiten, Eigentumsverhältnissen. 
  • Erstellung von teilräumlichen Innentwicklungsstudien bzw. integrierten teilräumlichen Entwicklungskonzepten 
  • Beratung zu, Vorbereitung und Herbeiführung von politischen Grundsatzbeschlüssen zur Flächensicherung und Flächenmobilisierung für bezahlbaren Wohnraum 

Konzeptmodul – Konzeption 

  • Beratung, Vorbereitung und Unterstützung bei der Durchführung der städtebaulichen Rahmenplanung/Masterplanung 
  • Beratung, Vorbereitung und Unterstützung bei der Entwicklung und Erstellung städtebaulicher Vorentwürfe und Entwürfe 
  • Vorbereitung und flächenbezogene Ausarbeitung eines Umsetzungskonzeptes mit geeignetem Wohnungsmix, Einbezug gemeinschaftlicher Wohnformen (z.B. Baugemeinschaften, Genossenschaften) sowie Berücksichtigung einer bedarfsorientierten, flächensparenden und klimaschonenden Wohnraumnutzung 
  • Durchführung einer städtebaulichen und gestalterischen Beratung / Bauberatung 

Konzeptmodul – Verfahren 

  • Beratung bei und Vorbereitung der Aufstellung kommunaler Satzungen im Bereich des Vorkaufsrechts oder des besonderen Städtebaurechts 
  • Vorbereitung und Betreuung von Verfahren der Grundstücksvergabe, z.B. im Erbbaurecht 
  • Vorbereitung, Ausschreibung, Betreuung der Vergabe öffentlicher Grundstücke nach Konzeptqualität (Konzeptvergabe), insbesondere mit dem Ziel der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum 
  • Beratung zu und Vorbereitung von politischen Empfehlungen und Beschlüssen zur Absicherung der Flächenentwicklung 

Konzeptmodul – Wirtschaftlichkeit 

  • Erstellung und Fortschreibung der Wirtschaftlichkeitsplanung / der Wirtschaftspläne für Vorhaben 
  • Durchführung der Kosten-Nutzen- bzw. Kosten-Wirksamkeitsanalysen 
  • Erarbeitung und Darstellung der Kostenschätzungen/-berechnungen und Förder-/Finanzierungsübersichten für verschiedene Stufen der Projektentwicklung formulieren 
  • Aufstellung von Kostenmanagementkonzepten 

Mit unserer Erfahrung als Partner des Landes Hessen sind wir auch für die Kommunen in Baden-Württemberg der perfekte Partner für eine erfolgreiche Flächenentwicklung in der Wohnraumoffensive BW.

Gregor Voss, Leiter Stadtentwicklung Hessen Süd

Die wichtigsten Antworten zu Wohnraumoffensive und Kompetenzzentrum:

Wie wird die Wohnraumoffensive in Baden-Württemberg umgesetzt?

  • Baden-Württemberg hat das Kompetenzzentrum Wohnen und den Grundstücksfonds BW geschaffen 
  • Mit dem Kompetenzzentrum Wohnen unterstützt das Land die Kommunen bei der Entwicklung von Bauland durch die Förderung von Beratungsleistungen. Durch den Fonds können Kommunen eine vorausschauende Bodenpolitik betreiben. 

Welche Rolle spielt das Kompetenzzentrum?

  • Um die Ziele – Flächengewinnung und Aktivierung bestehenden Wohnraums – zu erreichen, sollen neue Impulse gesetzt und eine gute Planungspraxis umgesetzt werden. Das Kompetenzzentrum agiert als Lotse, informiert über die Angebote der Wohnraumoffensive und vermittelt zu den optimalen Beratungsmodulen.
  • Die Beratungspools stehen den Kommunen als qualifizierte Beratungsdienstleister zur Seite. Die Basisberatung ist kostenfrei.

Was ist das Förderziel?

  • Anreize und Impulse bei der Aktivierung/ Entwicklung von Flächen für bezahlbaren Wohnraum schaffen, Bau- und Entwicklungskosten senken, Fachkräfte sichern
  • Erreicht werden soll das durch Beratungsdienstleistungen, die auf die örtlichen Gegebenheiten von Kommunen zugeschnitten sind

Wer ist förderberechtigt? 

Kommunen des Landes Baden-Württemberg, die diese Voraussetzungen erfüllen: 

  • Abgeschlossene Basisberatung mit Zulassungsbestätigung 
  • Grundsatzbeschluss des Gemeinderats zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum 
  • Nachweis des Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum anhand eines Plausibilitäts-Quick-Check 
  • Im Umsetzungsmodul ist der Abschluss von mindestens einem anderen Modul vorausgesetzt 
  • Bewilligungsstelle ist die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH 

In welcher Art, Umfang und Höhe sind Zuwendungen zu erwarten? 

  • Es gibt einen einmaligen Zuschuss als Festbetragsfinanzierung 
  • Die Vergütung des Beratungsunternehmens ist zuwendungsfähig 
  • Der Fördersatz beträgt 80 % 
  • Höchstbeträge unterscheiden sich je nach Modul 
  • Als Voraussetzung muss die kostenfreie Beratung in Anspruch genommen werden