Lebendige Zentren Fördermittelmanagement
L(i)ebenswerte „Alte Dorfmitte Steinbach“ - Steinbach findet seine historische Identität

Fördergebietsmanagement Steinbach

Mit Unterstützung des Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren“ soll der schleichende Funktionsverlust der traditionellen Dorfmitte aufgehalten werden, um diese wieder zu einem lebendigen und attraktiven Mittelpunkt zu entwickeln. Ein zentraler Fokus liegt dabei auf der Reduzierung von Leerständen sowie der Förderung von Handel und Gastronomie, um die alte Dorfmitte zu stärken. Zudem ist geplant, in bestehenden öffentlichen Gebäuden ein Kulturzentrum mit Bezug zur Orts- und Regionalgeschichte zu etablieren. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Neugestaltung und Aufwertung von Straßen, Wegen und Plätzen. Im Rahmen des Themenschwerpunkts Klimaschutz und Klimaanpassung ist vorgesehen, die Grünfläche „Am Alten See“ ökologisch zu verbessern.

Daten & Fakten

Ziel

Leitbild: L(i)ebenswerte „Alte Dorfmitte Steinbach“, Steinbach findet seine historische Identität 

Leitlinie 1 | Wahrung und Förderung der geschichtlichen Identität der „Alten Dorfmitte“ 

Leitlinie 2 | Verkehrsqualität verbessern und nachhaltige Mobilität gewährleisten. 

Leitlinie 3 | Die Umwelt schützen und zum Klimaschutz beitragen. 

Schwerpunkte im Fördergebiet sind Erschließungsmaßnahmen, die Förderung von privaten Modernisierungs- und Begrünungsmaßnahmen, die Schaffung eines Kulturhofs sowie die Umgestaltung und Aufwertung von Frei- und Grünanlagen. 

LageSteinbach (Taunus), Hochtaunuskreis, „Alte Dorfmitte“
GrundlageBeauftragung für das Fördergebietsmanagement ab August 2022 durch die Stadt Steinbach (Taunus) nach europaweiter Ausschreibung
Ablauf 
  • Ende des Jahres 2020 erfolgte die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“.
  • Das ISEK wurde im April 2022 vom beauftragten Büro WERKPLAN GmbH vorgelegt und am 16. Mai 2022 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Gleichzeitig erfolgte ein Beschluss über die Ausweisung eines Städtebaulichen Sanierungsgebiets im vereinfachten Verfahren.
  • Der Ankauf von ersten Grundstücken für Erschließungsmaßnahmen ist erfolgt.
  • Anmietung eines Schlüsselgrundstücks als Quartiersbüro, für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit.
  • Richtlinien für zwei Anreizförderprogramme (Stadtgestaltung, Entsiegelung, Begrünung) wurden erarbeitet und im Mai 2023 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
  • Abschluss von Modernisierungsvereinbarungen auf Basis einer erhöhten steuerlichen Absetzung gem. §§ 7h, 10f, 11a EStG.
Finanzierung Fördermittel aus dem Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren”

 

 

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Gregor Voss
Dipl.-Bauingenieur Gregor Voss

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Birgit Gröning
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Michael Kuss
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